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Corona „Aktuelle Informationen“
Corona „Aktuelle Informationen“

Aktuelle Informationen:

Pandemie bezogene Informationen

Wie auch vor den Sommerferien bleibt das Testen zuhause freiwillig: Es stehen zwei Tests pro Schülerin und Schüler für freiwillige, insbesondere anlassbezogene Tests, zur Verfügung.  

Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht. Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden!

 

Informationen des Kultusministeriums

 

Informationen des Gesundheitsdienstes (Stand: 09.05.2022)

  • Verdachtspersonen (Personen, die Kenntnis von dem positiven Ergebnis eines bei ihnen vorgenommenen anerkannten PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung haben) müssen sich auch weiterhin unverzüglich einer PCR-Testung zu unterziehen. Bis zur Vorlage des negativen PCR-Befundes sind die Personen absonderungspflichtig.
  • Schülerinnen und Schüler, die zur Absonderung verpflichtet sind, haben die Schulleitung über ihre Pflicht zur Absonderung und den Begin und das Ende der Absonderung zu informieren. Die Schüler*innen nutzen dazu weiterhin das Formular, das auf der Homepage der Schule zur Verfügung steht.
  • COVID-19- infizierte Personen sind bis zum Ablauf des fünften Tages nach Testentnahme zur Isolierung verpflichtet. Voraussetzung für das Ende der Absonderung nach dem Ablauf des fünften Tages ist, dass die infizierte Person an Tag fünf wenigstens 48 Stunden symptomfrei ist. Eine Testung zur Entlassung aus der Isolaten wird dringend empfohlen, ist aber keine Verpflichtung mehr.
  • Kontaktpersonen wird dringend empfohlen, Kontakte, insbesondere zu Personen mit besonders hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf, zu vermeiden und in den fünf auf den Kontakt folgenden Tagen täglich einen anerkannten PoC-Antigen-Test oder einen Selbsttest durchzuführen. Eine Absonderungspflicht besteht ab sofort nicht mehr.
  • Das ABIT (anlassbezogenes intensives Testen) wird nicht mehr angewendet.

 


Vor dem Hinterund der aktuellen Entwicklungen werden die Informationen auf dieser Seite bei Bedarf aktualisiert!

 

 

Wir informieren ...

  • Leihe eines mobilen Endgeräts | Laptop ausleihen

    Leihe eines mobilen Endgeräts | Laptop ausleihen

    Schülerinnen und Schülern, die über kein geeignetes Endgerät für das Lernen zu Hause verfügen und einen besonderen Bedarf nachweisen, können zur Herstellung der Chancengerechtigkeit ein mobiles Endgerät entleihen. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Geräte ist begrenzt. Zur Entleihe berechtigt sind vorrangig Schüler*innen der Vollzeitbildungsgänge TG, BFS und BES, die von der entgeltlichen Ausleihe der Lernmittel befreit sind. Bei der Verteilung der Geräte werden außerdem die Kriterien, die im Formular "Beantragung der Leihe eines mobilen Endgeräts" genannt sind, berücksichtigt. Einen Anspruch auf die Ausleihe eines Endgerätes gibt es nicht.

    Vorgehen:

    1. Lesen Sie den Antrag "Leihe eines mobilen Endgeräts" sowie den "Leihvertrag". Bei Fragen können Sie gerne Ihre Klassenlehrkraft ansprechen.
    2. Laden Sie sich den Antrag herunter und füllen Sie den Antrag aus. Tragen Sie Ihre persönlichen Daten möglichst elektronisch in dem PDF-Formular ein. Drucken Sie das Formular aus und holen Sie die ggf. notwendigen weiteren Unterschriften ein.
    3. Geben Sie den unterschriebenen Antrag zeitnah (in einem geschlossenen Briefumschlag) im Sekretariat ab.
    4. Wir werden Sie Anfang 2021 per Mail benachrichtigen, ob der Antrag berücksichtigt werden konnte oder nicht.
    5. Wir teilen Ihnen einen Termin mit, an dem die Ausgabe des Geräts erfolgt.
    6. Drucken Sie den Leihvertrag aus. Füllen Sie diesen aus und bringen Sie den unterschriebenen Leihvertrag zum Termin für die Ausgabe des Geräts mit.

    Downloads:

    Hintergrund:

    Die Bundesregierung und die Länder haben am 30. April 2020 beschlossen haben, 500 Mio. Euro für die Anschaffung digitaler Endgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler bereitzustellen. Der Landkreis Osnabrück hat als Schulträger der BBS Brinkstraße aus diesen Mitteln ein Budget für die Beschaffung von mobilen Endgeräten zur Verfügung gestellt.

  • Informationen zum Lernen mit Moodle

    Informationen zum Lernen mit Moodle

    Die Lernplattform Moodle der BBS Brinkstraße können Sie über den folgenden Link aufrufen:

    https://bbs-brinkstrasse.moodle-nds.de/

    Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
    Ihr Benutzername setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

    • der Klassenbezeichnung,
    • einem Punkt,
    • den ersten vier Buchstaben Ihres Nachnamens und
    • den ersten vier Buchstaben Ihres Vornamens

    Beispiele für Benutzernamen sind:

    • kfz91.muelfran
    • sa081.schmclau
    • bfse91.mustmax

    Auch wenn Sie Moodle bisher nicht für den Unterricht genutzt haben, gilt: Sie können sich mit dem gleichen Benutzernamen einloggen, den Sie in den letzten Monaten für die Rechner in der Schule genutzt haben. Auch das Passwort ist in der Regel gleich.
    Wenn Sie sich nicht einloggen können, beachten Sie bitte die folgende Schritt für Schritt-Anleitung:

    1. Bitte nutzen Sie zuerst die Funktion „Kennwort vergessen“ der Lernplattform Moodle:
    2. Wenn Ihnen der oben beschriebene Benutzername nicht bekannt ist oder Ihre Mail-Adresse nicht richtig hinterlegt ist, können Sie Ihrem Klassenlehrer Anfrage über das Formular senden (siehe unten) 
    3. Bitte prüfen Sie nach dem Einloggen unbedingt, ob Ihre Mail-Adresse in Moodle richtig ist: Anleitung zur Änderung der E-Mail-Adresse