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Anmeldung an der BBS Brinkstraße
Anmeldung an der BBS Brinkstraße

Anmeldung von Auszubildenden zur Berufsschule BBS Brinkstraße (Anmeldung durch den Betrieb)

  • Online-Anmeldung über BERUFINO

    Online-Anmeldung über BERUFINO

    Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, ihre Auszubildenden online anzumelden. Eine Anmeldung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.

    Wichtiger Hinweis: Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser für die Online Anmeldung: Google Chrome oder Microsoft Edge. Eine Online-Anmeldung mit dem Browser "Mozilla Firefox" funktioniert derzeit nicht!!

    Hilfe: Anleitung zur Online-Anmeldung

    Wir schicken Ihnen gerne einen Link bzw. eine Kennziffer zur vereinfachten Eingabe Ihrer Daten.
    Wir senden Ihnen die Anmeldebestätigung (incl. Rückmeldung zur Klasseneinteilung und zum ersten Berufsschultag) per Mail zurück.

    Die Anleitung zur Online-Anmeldung enthält weitere Informationen zum Verfahren.

  • Hinweise zum Anmeldeprozess

    Jedes Jahr nimmt die BBS Brinkstraße ca. 1000 Schülerinnen und Schüler neu auf. Unsere Planungsteams erarbeiten jeweils vor den Sommerferien Klassen und Stundenpläne für die ca. 4500 Schülerinnen und Schüler der BBS Brinkstraße. Auf der Basis Ihrer Anmeldungen und Erfahrungswerten planen wir die Bildung von Klassen und entwickeln den Stundenplan. Damit wir möglichst gut planen können, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Unser Ziel ist, die Auszubildenden optimal zuzuordnen.

    Bitte unterstützen Sie uns durch die rechtzeitige Anmeldung Ihrer Auszubildenden, möglichst unmittelbar nach Abschluss des Ausbildungsvertrages.
    Bitte nutzen Sie nur die Möglichkeit der Online-Anmeldung.  Eine Anmeldung zur Berufsschule per Mail oder Fax ist nicht möglich.

    Bitte nutzen Sie das Feld "Bemerkungen" im Online-Anmeldeformular insbesondere in den folgenden Fällen:

    • Besonderheiten, Wünsche: Teilen Sie uns z.B. Wünsche bezüglich der Klasseneinteilung mit.
    • Sprachförderbedarf: Im Rahmen unseres Sprachförderkonzepts unterstützen wir Auszubildende mit Migrations- bzw. Flüchtlingshintergrund beim Erwerb der deutschen Sprache. Damit wir die Sprachfördermaßnahmen frühzeitig und zielgerichtet konzipieren und organisieren können, bitten wir Sie, schon bei der Anmeldung zur Berufsschule einen ggf. notwendigen Sprachförderbedarf anzugeben. Wenn bekannt, bitten wir Sie, uns auch über das bisher erreichte Sprachniveau (z.B. A2, B2 oder B1) zu informieren.
    • Inklusion: Wenn eine besondere Förderung des Auszubildenden im Rahmen einer Inklusion sinnvoll bzw. notwendig ist, bitten wir Sie auch, uns den Bedarf bei der Anmeldung anzugeben.
    • Einstiegsqualifizierung: Junge Menschen, die im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung die Berufsschule besuchen sollen, können unter bestimmten Randbedingungen im Rahmen eines Gastschulvertrags in die Berufsschule aufgenommen werden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. Kopie des EQ-Vertrages, Nachweis der erfüllten Schulpflicht, Erklärung der Übernahmeabsicht des Arbeitgebers).

    Wir senden Ihnen die Anmeldebestätigung (incl. Rückmeldung zur Klasseneinteilung und zum ersten Berufsschultag) per Mail zurück.

    Bei weiteren Fragen zum Anmeldeverfahren helfen wir Ihnen gern weiter:

    Telefon: 0541/98223-0

    E-Mail: Sekretariat

  • Verfahren bei verspäteter Anmeldung

    Verfahren bei verspäteter Anmeldung

    Wenn z.B. die Einstellung erst in den Sommerferien erfolgt und die Anmeldung nicht vorher getätigt werden kann, wird am Ende der Sommerferien nochmals ein Zuordnungsverfahren durchgeführt.

    Sie erhalten die Anmeldebestätigung und die Daten für den ersten Schultag (Klasse, Raum, Gebäude, Uhrzeit) dann erst mit Beginn des neuen Schuljahres.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Anmeldung zur Einjährigen Berufsfachschule Metalltechnik, Elektrotechnik (nach Klasse 9/10) und Informatik (nach Klasse 10)

  • Online - Anmeldung für Berufsfachschulen BBS Osnabrück Brinkstraße

    Online - Anmeldung für Berufsfachschulen BBS Osnabrück Brinkstraße

    Online-Anmeldung:

    Anmeldezeiträume

    1. Dezember bis 28. Februar   verlängert bis: 11.3.2024

    zur Online-Anmeldung

    Das Anmeldeportal ist im Anmeldezeitraum für Sie freigeschaltet.

    Sollten Sie weitere Fragen zum Anmeldeverfahren haben, helfen wir Ihnen gerne weiter:

     

  • Hinweise zur Anmeldung für die Berufsfachschule Elektrotechnik

    Hinweise zur Anmeldung für die Berufsfachschule Elektrotechnik

    In der Schule sind einzureichen (bitte keine Bewerbungsmappen, Prospekthüllen etc.):

    zur Online-Anmeldung

    • das unterschriebene Anmeldeformular von "Schüler Online" (dieses Formular wird Ihnen am Ende der Online-Anmeldung zum Ausdruck bereitgestellt) ,
    • eine beglaubigte Abschrift bzw. beglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeugnisses.
    • ein Lichtbild mit Namen und vollständiger Anschrift auf der Rückseite und
    • zwei ausreichend mit Briefmarken frankierte und an sich selbst adressierte Briefumschläge

    Bitte lassen Sie uns unmittelbar nach Beendigung der allgemein bildenden Schule eine beglaubigte Kopie Ihres Abschluss/Abgangs-Zeugnisses zukommen. Sie erleichtern uns damit die Planungen für die Klassenbildung erheblich und verbessern Ihre Chance, in dem gewünschten Ausbildungsberuf ausgebildet zu werden.


    Hinweis: Unvollständig eingereichte Anmeldungen werden nicht bearbeitet!

    Für verspätete Anmeldungen wird Schüler Online wieder nach den Osterferien geöffnet!

     

  • Hinweise zur Anmeldung für die Berufsfachschule Metalltechnik

    Hinweise zur Anmeldung für die Berufsfachschule Metalltechnik

    In der Schule sind einzureichen (bitte keine Bewerbungsmappen, Prospekthüllen etc.):

    zur Online-Anmeldung

    • das unterschriebene Anmeldeformular "Schüler Online" (dieses Formular wird Ihnen am Ende der Online-Anmeldung zum Ausdruck bereitgestellt),
    • eine beglaubigte Abschrift bzw. beglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeugnisses,
    • ein Lichtbild mit Namen und vollständiger Anschrift auf der Rückseite,
    • zwei ausreichend mit Briefmarken frankierte und an sich selbst adressierte Briefumschläge.

    Bitte lassen Sie uns unmittelbar nach Beendigung der allgemein bildenden Schule eine beglaubigte Kopie Ihres Abschluss/Abgangs-Zeugnisses zukommen. Sie erleichtern uns damit die Planungen für die Klassenbildung erheblich und verbessern Ihre Chance, in dem gewünschten Ausbildungsberuf ausgebildet zu werden.


    Hinweis: Unvollständig eingereichte Anmeldungen werden nicht bearbeitet!

    Für verspätete Anmeldungen wird Schüler Online wieder nach den Osterferien geöffnet!

     

  • Hinweise zur Anmeldung für die Berufsfachschule Informatik

    Hinweise zur Anmeldung für die Berufsfachschule Informatik

    In der Schule sind einzureichen (bitte keine Bewerbungsmappen, Prospekthüllen etc.):

    zur Online-Anmeldung

    • das unterschriebene Anmeldeformular von "Schüler Online" (dieses Formular wird Ihnen am Ende der Online-Anmeldung zum Ausdruck bereitgestellt),
    • eine beglaubigte Abschrift, bzw. beglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeugnisses (Abschlusszeugnis der Realschule oder vergleichbar).
    • ein Lichtbild mit Namen und vollständiger Anschrift auf der Rückseite und
    • zwei ausreichend mit Briefmarken frankierte und an sich selbst adressierte Briefumschläge

    Bitte lassen Sie uns unmittelbar nach Beendigung der allgemein bildenden Schule eine beglaubigte Kopie Ihres Abschluss/Abgangs-Zeugnisses zukommen. Sie erleichtern uns damit die Planungen für die Klassenbildung erheblich.


    Hinweis: Unvollständig eingereichte Anmeldungen werden nicht bearbeitet!

    Für verspätete Anmeldungen wird Schüler Online wieder nach den Osterferien geöffnet!

     

Anmeldung zur Fachoberschule (Klasse 12)

  • Online-Anmeldung Fachoberschule Technik

    Online-Anmeldung Fachoberschule Technik

    Anmeldezeiträume für die Fachoberschule Technik, Klasse 12

    Fachoberschule (Beginn nach Sommerferien):
    1. Dezember - 28. Februar  verlängert bis 15.05.2024

    zur Online-Anmeldung

    Das Anmeldeportal ist im Anmeldezeitraum für Sie freigeschaltet.

    Sollten Sie weitere Fragen zum Anmeldeverfahren haben, helfen wir Ihnen gerne weiter:

     

     

  • Hinweise zur Anmeldung

    Hinweise zur Anmeldung

    Der Bildungsgang dauert in Vollzeitunterricht ein Jahr. Er beginnt nach den Sommerferien und am 1. Februar.

     

    Anmeldeunterlagen


    Für die Anmeldung sind einzureichen:

      a) der unterschriebene Anmeldeausdruck über Schüler-Online

      b) eine beglaubigte Abschrift oder Fotokopie von

             • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
             • Facharbeiter oder Gesellenbrief
             • Abschlusszeugnis der Berufsschule

          oder jeweils Nachweise über einen gleichwertigen Bildungsstand

      c) tabellarischer Lebenslauf mit aufgeklebtem Lichtbild
      d) zwei frankierte und an sich selbst adressierte Briefumschläge

Anmeldung zum Technischen Gymnasium

  • Online - Anmeldung für das Technische Gymnasium

    Online - Anmeldung für das Technische Gymnasium

    Online-Anmeldung:

    Anmeldezeiträume

    1. Dezember bis 28. Februar

    zur Online-Anmeldung

    Das Anmeldeportal ist im Anmeldezeitraum für Sie freigeschaltet.

    Sollten Sie weitere Fragen zum Anmeldeverfahren haben, helfen wir Ihnen gerne weiter:

     

  • Was sind die Zugangsvoraussetzungen?

    Was sind die Zugangsvoraussetzungen?

    In die Einführungsphase des Technischen Gymnasiums können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die den erweiterten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben.

Anmeldung zur Fachschule Technik (Technikerschule)

  • Online Anmeldung Fachschule Technik

    Online Anmeldung Fachschule Technik

    Anmeldezeiträume für die Fachschule Technik (Staatl. geprüfte/r Techniker/in)

    Online-Anmeldung: 

    zur Online-Anmeldung

    Das Anmeldeportal ist im Anmeldezeitraum für Sie freigeschaltet.

    Anmeldezeiträume

    1. Dezember bis 28. Februar

     

    Sollten Sie weitere Fragen zum Anmeldeverfahren haben, helfen wir Ihnen gerne weiter:

     

  • Fachschule Technik: Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen

    Fachschule Technik: Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen

    In eine Fachschule kann grundsätzlich aufgenommen werden, wer

    1. den Sekundarabschluss I — Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt,
    2. als berufliche Erstausbildung
    1. eine erfolgreich abgeschlossene für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung und eine mindestens einjährige entsprechende Berufstätigkeit,
    2. den Abschluss einer für die Fachrichtung einschlägigen Berufsausbildung zur Staatlich geprüften Assistentin oder zum Staatlich geprüften Assistenten und eine anschließende einjährige entsprechende Berufstätigkeit
      oder
    3. eine für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von sieben Jahren aufweist und
    1. den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt.

    Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen, nehmen wir gerne Ihre Bewerbung im Zeitraum vom 01.12. bis zum 28.02. entgegen. Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Anmeldeseite.

  • Fachschule Mechatronik: Spezifische Aufnahmevoraussetzungen

    Fachschule Mechatronik: Spezifische Aufnahmevoraussetzungen

    Auszubildende des dritten oder vierten Ausbildungsjahres

    Auszubildende des dritten oder vierten Ausbildungsjahres, die den Ausbildungsberuf "Mechatroniker/-in" erlernen, können unter folgenden Voraussetzungen in die Fachschule Mechatronik aufgenommen werden:

    • schriftliche Zustimmung des Ausbildungsbetriebs,
    • Nachweis des erweiterten Sekundarabschlusses I,
    • Nachweis, dass die Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung Teil I mindestens mit dem Notendurchschnitt "gut" bestanden wurde und
    • Nachweis, dass das Arbeits- und Sozialverhalten in der Berufsschule den Erwartungen im vollem Umfang entspricht

    Ausbildung im Berufsfeld Metalltechnik

    Schüler, die eine Ausbildung im Berufsfeld „Metalltechnik“ absolviert haben und/oder keine „Elektrofachkraft“ sind, werden nur in die Fachschule Mechatronik aufgenommen, wenn sie an einem Kurs „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ teilnehmen bzw. wenn sie eine entsprechende Qualifikation nachweisen können. Der Kurs „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"  dauert ca. 80 Stunden und kostet ca. 750€.

  • Anmeldeverfahren

    Anmeldeverfahren

    Die Anmeldung erfolgt über das Portal "Schüler Online"

    Reichen Sie bitte nach der erfolgreichen Anmeldung über Schüler-Online die folgenden Unterlagen im Sekretariat ein:

    • unterschriebenes Anmeldeformular von "Schüler Online"
    • Lebenslauf mit aufgeklebtem Lichtbild
    • Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten allgemein bildenden Schule
    • Abschlusszeugnis der Berufsschule
    • Facharbeiterbrief bzw. Gesellenbrief
    • Bestätigung des Arbeitsgebers über eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit durch einen Tätigkeitsnachweis (im Original mit Firmenstempel)
    • Nachweise über evtl. zusätzliche Qualifikationen bzw. Leistungen eines nicht abgeschlossenen Studiums
    • zwei kleine Briefumschläge ( jeweils ausreichend frankiert und an eigene Adresse adressiert)

    Bitte reichen Sie keine Bewerbungsmappen, Prospekthüllen etc. ein.

    Die Zeugnisse und den Facharbeiterbrief müssen Sie auf dem Postweg als beglaubigte Kopie im Sekretariat einreichen.  Alternativ können Sie die Originale persönlich im Sekretariat vorlegen und eine Kopie abgeben.  

  • Aufnahmeverfahren

    Aufnahmeverfahren

    Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmekapazität und wird deshalb die Aufnahme nach § 59a Abs. 3 Satz 1 NSchG beschränkt, so ist ein Auswahlverfahren nach § 59a Abs. 3 NSchG durchzuführen. Dabei ist zu beachten, dass bei der Auswahl folgende Grundsätze gelten:

    Bis zu zehn vom Hundert der vorhandenen Plätze sind an Bewerberinnen oder Bewerber zu vergeben, deren Ablehnung eine außergewöhnliche Härte darstellen würde (Härtefallregelung). Bis zu 40 vom Hundert der verbleibenden Plätze werden an Bewerberinnen oder Bewerber vergeben, die in einem früheren Schuljahr wegen fehlender Plätze nicht aufgenommen werden konnten; über die Rangfolge entscheidet die Dauer der Wartezeit, bei gleich langer Wartezeit entscheiden Eignung und Leistung. Die übrigen Plätze werden nach Eignung und Leistung vergeben.

     

    Vergabe nach Eignung und Leistung heißt, dass der Aufnahmeausschuss die Noten des Abschlusszeugnisses der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule und die Leistungen des Abschlusszeugnisses der Berufsschule mit einem Punktesystem bewertet. Außerdem werden nachgewiesene Zusatzqualifikationen (Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, besondere berufliche Qualifikationen), die die Voraussetzungen für den erfolgreichen Besuch des Bildungsganges verbessern, durch die Vergabe von Zusatzpunkte in das Verfahren eingebunden.

     

    Über die Aufnahme entscheidet ein Aufnahmeausschuss, der aus einer Lehrkraft als vorsitzendem Mitglied und zwei Lehrkräften, die in dem betreffenden Bildungsgang an der Schule unterrichten, besteht. Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber haben innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Aufnahmeentscheidung mitzuteilen, ob sie den zugeteilten Platz in Anspruch nehmen. Nach Ablauf dieser Frist werden die nicht in Anspruch genommenen Plätze im Nachrückverfahren (Warteliste) nach Eignung und Leistung vergeben.

     

Anmeldung/Beitritt zum Förderverein

  • Eine exzellente Aus- und Weiterbildung erfordert Unterstützung

    Eine exzellente Aus- und Weiterbildung erfordert Unterstützung

    • Eine exzellente Aus- und Weiterbildung

      erfordert ein Zusammenwirken der Ausbildungsbetriebe, Eltern und der Schülerinnen und Schüler mit der Schule. 
      Eigeninitiative der Betroffenen und Beteiligten sind in Zeiten knapper Kassen dringend erforderlich. Der Förderverein einer Schule trägt dazu bei, die Einrichtung ideell und materiell zu unterstützen.

      Die folgenden Projekte konnten u. a. in den vergangenen Jahren mit den Mitteln des Fördervereins realisiert werden:

      • Verschönerung des Schulgebäudes durch Bilderrahmen, Bilder und Grünpflanzen
      • Würdigung besonderer Schülerleistungen durch Buchpreise
      • Ausstattung der Cafeteria mit zwei Internet-Arbeitsplätzen und einem Access-Point
      • Unterstützung der 40-Jahr-Feier des Berufsschulzentrums im Jahr 2000

      Warum sollten Sie unserem Förderverein beitreten?
      (Natürlich wissen wir, dass zahlreiche Fördervereine um Ihre Mitgliedschaft werben.)

      • Weil sich das Engagement für die Aus- und Weiterbildung junger Menschen immer lohnt.
      • Weil eine ideelle und finanzielle Förderung einer Schule den Schülerinnen und Schülern zugute kommt.
      • Weil Sie mit Ihrem Beitrag besondere erfolgreiche Schülerleistungen würdigen.
      • Weil die Mittel des Fördervereins zur Verschönerung des Schulgebäudes beitragen und gute Rahmenbedingungen das Lernen fördern.
      • Weil eine moderne Ausstattung für eine erfolgreiche Schule unverzichtbar ist.

      Um diese vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

      • Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 20,00 EURO jährlich. Die Abbuchung erfolgt zur Mitte des Geschäftsjahres.
      • Auch Einzelspenden oder Beiträge in beliebiger Höhe oder Form helfen unserer Schule.
      • Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar. Selbstverständlich stellen wir Ihnen jederzeit eine Spendenquittung aus.  

       

      Herzlich Willkommen!   ==> Werden Sie Mitglied unseres Fördervereins.

      Beitrittserklärung zum Förderverein - PDF

       

      Ansprechpartner:

      Julius Treustedt - Vorsitzender
      Förderverein der Berufsbildenden Schulen Osnabrück-Brinkstraße e. V.
      Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück
      Brinkstraße 17
      49080 Osnabrück
      Telefon: 05 41/9 82 23 - 0
      Telefax: 05 41/9 82 23 - 999

       

       

    • Danke für Ihre Unterstützung

      Danke für Ihre Unterstützung

      Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihre Unterstützung der BBS Brinkstraße.

      Dieser Dank gilt besonders unseren bisherigen Unterstützern, herzlichen Dank auch denen, die sich neu für unsere Unterstützung entschieden haben.