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Stellenangebote
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Stellenangebote an der BBS Brinkstraße

  • Haben Sie Interesse an einer Einstellung an der BBS Osnabrück Brinkstraße?

    Haben Sie Interesse an einer Einstellung an der BBS Osnabrück Brinkstraße?

    Bitte richten Sie Ihre Initiativbewerbung direkt an die Schulleitung!

    Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück
    Brinkstraße 17
    49080 Osnabrück

  • Allgemeine Hinweise zu Stellenausschreibungen an der BBS Osnabrück Brinkstraße

    Allgemeine Hinweise zu Stellenausschreibungen an der BBS Osnabrück Brinkstraße

    Das landeseinheitliche Einstellungsverfahren wurde an den berufsbildenden Schulen neu geregelt. Es gibt keine festen Einstellungstermine. Die Einstellungen finden das ganze Jahr über statt und werden in folgenden Einstellungs- und Informationsportalen des Landes Niedersachsen bekanntgegeben:

    • Ausschreibungen von A9 / A13 Stellen finden Sie hier:EIS-Online-BBS
    • Ausschreibungen von A10 / A14 Funktionsstellen finden Sie hier:BEST-Online-BBS
    • Ausschreibungen von A15 / A16 Stellen werden im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht.

    Über das neu geschaffene Benachrichtigungssystem ist es möglich, sich per E-Mail über ausgeschriebene Stellen informieren zu lassen. Das System gleicht Stellenanforderungen und Bewerberprofil ab und versendet auf Wunsch maßgeschneiderte Informationen zu Stellenausschreibungen. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber sollten sich daher möglichst frühzeitig registrieren, um diesen Service zu nutzen (Registrierung).Weitere Erklärungen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie über den Link "Handreichungen für Bewerberinnen und Bewerber" in dem Portal.

    Unsere Stellenausschreibungen richten sich sowohl an weibliche als auch an männliche Interessenten. Gemäß § 5 Satz 1 NGG sind Frauen bei der Einstellung, Beförderung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig zu berücksichtigen. Frauen werden daher nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

    Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

    Die zu besetzenden Stellen sind grundsätzlich teilzeitgeeignet. Bei Funktionsstellen kann durch Teilzeitbeschäftigung nur die Unterrichtsverpflichtung, nicht die Funktionstätigkeit ermäßigt werden.