Aktuelle Informationen: Eingeschränkter Regelbetrieb bzw. Szenario B, Lernen mit Moodle
Wichtige Information
Ab dem 11.01.2021 findet der Unterricht in Szenario C - also in Form des Distanzlernens - statt. Für die folgenden Abschlussklassen wird das Szenario B gelten:
- TG13
- FOSS01
- FSE91, FSM91
- FSAE71, FSAM71, FSAME71
- BES01
- BFSE01, BFSM01, BFSM02
- KBK81, KBK82
- MAF91
- MFM91, MFM92
Ob die Lerngruppen im Wechselbetrieb oder als gesamte Lerngruppe parallel in verschiedenen Räumen unterrichtet werden, entscheiden die Abteilungsleitungen. Die Information der Schüler*innen erfolgt über die Klassenlehrkräfte. Die Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert.
Infektionsgeschehen an der Schule
Meldungen bestätigter Corona-Infektionen - Schüler*innen
Datum der Meldung | betroffene Klasse(n) |
keine | keine |
Meldungen bestätigter Corona-Infektionen - Personal
Datum der Meldung | betroffene Klasse(n) |
keine | keine |
Aktuelle Corona Maßnahmen
Quarantäneanordnung des Gesundheitsdienstes (Klasse/Personal) | von bis |
keine | - |
Distanzlernen als vorsorgliche Maßnahme (Klasse/Personal) | von bis |
keine | - |
Unterricht im Schuljahr 2020/2021
Das Niedersächsische Kultusministerium sieht in Abhängigkeit der Entwicklung des Infektionsgeschehens drei Szenarien vor:
- Szenario A – Eingeschränkter Regelbetrieb
- Szenario B – Schule im Wechselmodell (Wechsel von Präsenzunterricht und Distanzunterricht)
- Szenario C – Schulschließung, Lernen zu Hause
Weitere Informationen zu den Szenarien sowie konkrete Leitfäden finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums.
Aktuelle Dokumente:
- Besondere Verhaltensregeln für den eingeschränkten Regelbetrieb - Szenario A
- Eingeschränkter Regelbetrieb: Veränderte Zeiten für den Unterrichtsbeginn
- Leitfaden: Lernen zu Hause - Regelungen zur Verantantwortung der Schüler*innen
- Lageplan der Schule mit Übersicht der Zugangsbeschränkungen zu den Häusern
- Hygieneplan der Schule
- Infomail des Schulleiters an die Ausbildungsbetriebe (07.01.2021)
- Brief des Kultusministers an die Eltern und Erziehungsberechtigten (20.01.2021)
- Brief des Kultusministers an die Eltern und Erziehungsberechtigten in einfacher Sprache (20.01.2021)
- Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht bis zum 14. Februar 2021 (20.01.2021)
- Beratungsangebote für Schülerinnen und Schüler (10.12.2020)
- Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht für minderjährige Schüler*innen
- Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht für volljährige Schüler*innen
- Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht im Härtefall für volljährige Schüler*innen
- Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht im Härtefall für minderjährige Schüler*innen
- Besucherschein
- Handlungsempfehlung für Schulen bei Schülerinnen und Schülern mit respiratorischer Symptomatik
Hinweise zum eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A):
Ab dem kommenden Schuljahr 2020/2021 besteht im gesamten Schulgebäude außerhalb des Klassenraums die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In den Außenbereichen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Personen eingehalten werden und die ausgeschilderte Wegführung im Schulgebäude ist zu beachten. Darüber hinaus sind Ansammlungen von Schüler*innen im Schulgebäude und im Außenbereich nicht gestattet. Dies gilt vor dem Unterricht, in den Pausen und nach dem Unterricht. Pausen finden grundsätzlich in den Unterrichtsräumen statt.
Weiterführende Informationen finden Sie in den aktualisierten besonderen Verhaltensregeln für den eingeschränkten Regelbetrieb - Szenario A.
Handreichungen des Gesundheitsdienstes
- Handreichungen für Erziehungsberechtigte zum Umgang mit COVID-19
- Handreichungen für Berufsschüler*innen zum Umgang mit COVID-19
Als Vorsichtsmaßnahme ist das Sekretariat in dieser Zeit leider persönlich nicht erreichbar. Anfragen können Sie telefonisch unter 0541/982230 oder per E-Mail (sekretariat(at)bbs-os-brinkstr.de) stellen.
Coronabedingt stehen sämtliche Sporthallen der BBS Brinkstraße bis auf weiteres nicht mehr für die Nutzung durch externe Vereine oder Sport-AGs zur Verfügung.
Vor dem Hinterund der aktuellen Entwicklungen werden die Informationnen auf dieser Seite bei Bedarf aktualisiert!
Wir informieren ...
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Leihe eines mobilen Endgeräts | Laptop ausleihen
Leihe eines mobilen Endgeräts | Laptop ausleihen
Schülerinnen und Schülern, die über kein geeignetes Endgerät für das Lernen zu Hause verfügen und einen besonderen Bedarf nachweisen, können zur Herstellung der Chancengerechtigkeit ein mobiles Endgerät entleihen. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Geräte ist begrenzt. Zur Entleihe berechtigt sind vorrangig Schüler*innen der Vollzeitbildungsgänge TG, BFS und BES, die von der entgeltlichen Ausleihe der Lernmittel befreit sind. Bei der Verteilung der Geräte werden außerdem die Kriterien, die im Formular "Beantragung der Leihe eines mobilen Endgeräts" genannt sind, berücksichtigt. Einen Anspruch auf die Ausleihe eines Endgerätes gibt es nicht.
Vorgehen:
- Lesen Sie den Antrag "Leihe eines mobilen Endgeräts" sowie den "Leihvertrag". Bei Fragen können Sie gerne Ihre Klassenlehrkraft ansprechen.
- Laden Sie sich den Antrag herunter und füllen Sie den Antrag aus. Tragen Sie Ihre persönlichen Daten möglichst elektronisch in dem PDF-Formular ein. Drucken Sie das Formular aus und holen Sie die ggf. notwendigen weiteren Unterschriften ein.
- Geben Sie den unterschriebenen Antrag bis spätestens 29.01.2021 (in einem geschlossenen Briefumschlag) im Sekretariat ab.
- Wir werden Sie Anfang 2021 per Mail benachrichtigen, ob der Antrag berücksichtigt werden konnte oder nicht.
- Wir teilen Ihnen einen Termin mit, an dem die Ausgabe des Geräts erfolgt.
- Drucken Sie den Leihvertrag aus. Füllen Sie diesen aus und bringen Sie den unterschriebenen Leihvertrag zum Termin für die Ausgabe des Geräts mit.
Downloads:
Hintergrund:
Die Bundesregierung und die Länder haben am 30. April 2020 beschlossen haben, 500 Mio. Euro für die Anschaffung digitaler Endgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler bereitzustellen. Der Landkreis Osnabrück hat als Schulträger der BBS Brinkstraße aus diesen Mitteln ein Budget für die Beschaffung von mobilen Endgeräten zur Verfügung gestellt.
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Veränderte Zeiten für den Unterrichtsbeginn
Veränderte Zeiten für den Unterrichtsbeginn
Damit sich morgens möglichst wenig Schüler/-innen auf den Fluren begegnen, beginnt der Unterrichtstag zu drei verschiedenen Uhrzeiten: 7:50 Uhr, 8:00 Uhr und 8:10 Uhr. Die Zuordung der einzelnen Bildungsänge bzw. Klassen können Sie der Übersicht "Veränderte Zeiten für den Unterrichtsbeginn" entnehmen.
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Informationen zum Lernen mit Moodle
Informationen zum Lernen mit Moodle
Die Lernplattform Moodle der BBS Brinkstraße können Sie über den folgenden Link aufrufen:
https://moodle.nibis.de/bbs_osb/
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Ihr Benutzername setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:- der Klassenbezeichnung,
- einem Punkt,
- den ersten vier Buchstaben Ihres Nachnamens und
- den ersten vier Buchstaben Ihres Vornamens
Beispiele für Benutzernamen sind:
- kfz91.muelfran
- sa081.schmclau
- bfse91.mustmax
Auch wenn Sie Moodle bisher nicht für den Unterricht genutzt haben, gilt: Sie können sich mit dem gleichen Benutzernamen einloggen, den Sie in den letzten Monaten für die Rechner in der Schule genutzt haben. Auch das Passwort ist in der Regel gleich.
Wenn Sie sich nicht einloggen können, beachten Sie bitte die folgende Schritt für Schritt-Anleitung:- Bitte nutzen Sie zuerst die Funktion „Kennwort vergessen“ der Lernplattform Moodle:
- Wenn Ihnen der oben beschriebene Benutzername nicht bekannt ist oder Ihre Mail-Adresse nicht richtig hinterlegt ist, können Sie Ihrem Klassenlehrer über unser Formular eine Anfrage senden
- Bitte prüfen Sie nach dem Einloggen unbedingt, ob Ihre Mail-Adresse in Moodle richtig ist: Anleitung zur Änderung der E-Mail-Adresse
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Informationen für Bewerber/innen
Informationen für Bewerber/innen
Als Vorsichtsmaßnahme ist das Sekretariat aktuell nicht persönlich erreichbar. Anfragen können Sie telefonisch unter 0541/982230 oder per E-Mail (sekretariat(at)bbs-os-brinkstr.de) stellen.
Wenn Sie von uns den Hinweis bekommen haben, dass Sie für Ihre Bewerbung noch beglaubigte Kopien vorlegen müssen, können Sie diese vor dem Hintergrund der aktuellen Situation noch am ersten Schultag des neuen Schuljahres nachreichen.