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Leihe digitales Endgerät
Leihe digitales Endgerät

Leihe eines mobilen Endgeräts | Laptop ausleihen

Schülerinnen und Schülern, die über kein geeignetes Endgerät für das Lernen zu Hause verfügen und einen besonderen Bedarf nachweisen, können zur Herstellung der Chancengerechtigkeit ein mobiles Endgerät entleihen. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Geräte ist begrenzt. Zur Entleihe berechtigt sind vorrangig Schüler*innen der Vollzeitbildungsgänge TG, BFS und BES, die von der entgeltlichen Ausleihe der Lernmittel befreit sind. Bei der Verteilung der Geräte werden außerdem die Kriterien, die im Formular "Beantragung der Leihe eines mobilen Endgeräts" genannt sind, berücksichtigt. Einen Anspruch auf die Ausleihe eines Endgerätes gibt es nicht.

Vorgehen:

  1. Lesen Sie den Antrag "Leihe eines mobilen Endgeräts" sowie den "Leihvertrag". Bei Fragen können Sie gerne Ihre Klassenlehrkraft ansprechen.
  2. Laden Sie sich den Antrag herunter und füllen Sie den Antrag aus. Tragen Sie Ihre persönlichen Daten möglichst elektronisch in dem PDF-Formular ein. Drucken Sie das Formular aus und holen Sie die ggf. notwendigen weiteren Unterschriften ein.
  3. Geben Sie den unterschriebenen Antrag zeitnah (in einem geschlossenen Briefumschlag) im Sekretariat ab.
  4. Wir werden Sie Anfang 2021 per Mail benachrichtigen, ob der Antrag berücksichtigt werden konnte oder nicht.
  5. Wir teilen Ihnen einen Termin mit, an dem die Ausgabe des Geräts erfolgt.
  6. Drucken Sie den Leihvertrag aus. Füllen Sie diesen aus und bringen Sie den unterschriebenen Leihvertrag zum Termin für die Ausgabe des Geräts mit.

Downloads:

Hintergrund:

Die Bundesregierung und die Länder haben am 30. April 2020 beschlossen haben, 500 Mio. Euro für die Anschaffung digitaler Endgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler bereitzustellen. Der Landkreis Osnabrück hat als Schulträger der BBS Brinkstraße aus diesen Mitteln ein Budget für die Beschaffung von mobilen Endgeräten zur Verfügung gestellt.