Service
Beantragung der Leihe eines mobilen Endgeräts
Allgemeine Hinweise:
- Die Ausleihe erfolgt nur an Schülerinnen und Schülern, die nicht auf geeignete technische Geräte (PC, Laptop oder Tablet) zurückgreifen können.
- Bei dem Leihgerät handelt es sich um einen Laptop mit Windows 11 (incl. Maus und
Tasche). - Das Leihobjekt wird für Zwecke der Unterrichtsvorbereitung, der Nutzung im Unterricht und für das Distanzlernen zur Verfügung gestellt. Für private Zwecke darf das mobile Endgerät nicht genutzt werden. Das Leihgerät muss regelmäßig mit zur Schule gebracht werden.
- Für Schäden haftet der Entleiher nach den gesetzlichen Vorgaben. Weitere Details sind
dem Leihvertrag zu entnehmen, der auf der Webseite heruntergeladen werden kann. Die
Leihe erfolgt nur, wenn der zugehörige Leihvertrag unterschrieben wird. - Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Geräte ist begrenzt.
- Bei der Verteilung der Geräte werden die im Antrag aufgeführten Kriterien berücksichtigt. Einen Anspruch auf die
Ausleihe eines Endgerätes gibt es nicht. - Bitte geben Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Sekretariat ab.


