Bildungsangebot
Werkstofftechnik
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Werkstoffprüfer/in
Werkstoffprüfer/in
Der Beruf des Werkstoffprüfers/-in ist ein vielseitiger, anspruchsvoller und interessanter Ausbildungsberuf, der viele Facetten der Werkstofftechnik enthält. Werkstoffprüfer/-in arbeiten bevorzugt in Prüflaboren der ansässigen metall- oder kunstoffverarbeitenden Betriebe. Die Hauptaufgaben eines Werkstoffprüfers/-in liegen in der Strukturanalyse der Werkstoffe, der Bestimmung spezifischer mechanischer Werkstoffkennwerte oder der chemischen Analyse der Rohstoffe. Ebenso liegt die Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung von Produkten im Aufgabenbereich eines Werkstoffprüfers/-in.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung zum Werkstoffprüfer/-in dauert grundsätzlich dreieinhalb Jahre. Unter bestimmten Bedingungen kann die Ausbildungszeit reduziert werden.
Organisation des Unterrichts
Während der ersten beiden Ausbildungsjahre findet der Berufsschulunterricht jeweils am Dienstag und zusätzlich jede zweite Woche am Mittwoch statt. Ab dem dritten Ausbildungsjahr beschränkt sich der Unterricht auf den Dienstag.
Prüfungen & Abschlüsse
Der Ausbildungsberuf des Werkstoffprüfers wird sowohl in der Fachrichtung Metalltechnik als auch in der Fachrichtung Kunststofftechnik ausgebildet.
Die Abschlussprüfung gliedert sich in die Teile AP 1 und AP 2. Nach ca. 1,5 Jahren wird die Teil 1 Prüfung abgelegt, die mit 30% in die Abschlussnote eingeht. Die Abschlussprüfung Teil wird nach 3,5 Jahren abgelegt und geht mit 70% in die Gesamtnote ein.
Zusätzlich zum Berufsabschluss können Sie folgende Ziele erreichen:
- den Sekundarabschluss I –Hauptschulabschluss
- den Realschulabschluss
- den Erweiterten Sekundarabschluss I (Zugangsberechtigung zum Gymnasium Klasse 11)
- die Zugangsberechtigung zur Fachoberschule Klasse 12
- die Fachhochschulreife, wenn Sie bereits über den schulischen Teil der Fachhochschulreife verfügen.
Ansprechpartner in der Schule
Bildungsgangleiter: Herr Marco Dransmann
Zuständige Abteilungsleiter: Frau Andrea BosseAnmeldung an der BBS Brinkstraße
weiterführende Informationen der Bundesagentur für Arbeit