Organisation
Mitwirkung
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Der Schulvorstand
Der Schulvorstand
Der Schulvorstand an niedersächsischen Schulen
An jeder Schule in Niedersachsen, die mindestens vier Vollzeitlehrkräfte beschäftigt, muss ein Schulvorstand eingerichtet werden. Die genaue Zusammensetzung des Schulvorstands ist im § 38 b des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) geregelt.
Zusammensetzung des Schulvorstands
An berufsbildenden Schulen besteht der Schulvorstand, je nach Anzahl der Lehrkräfte, aus entweder 12 oder 24 Mitgliedern. Bei bis zu 50 Lehrkräften umfasst der Schulvorstand 12 Mitglieder, bei mehr als 50 Lehrkräften sind es 24 Mitglieder. Der Schulvorstand setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Ein Viertel der Mitglieder besteht aus der Schulleitung, inklusive der Schulleiterin/dem Schulleiter, der stellvertretenden Schulleiterin/dem stellvertretenden Schulleiter sowie weiteren von der Schulleitung bestimmten Personen mit Leitungsaufgaben.
- Ein weiteres Viertel bilden Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte sowie des nichtlehrenden Personals.
- Ebenfalls ein Viertel besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler.
Zusätzlich setzt sich der Schulvorstand aus weiteren externen Mitgliedern zusammen:
- Ein Zwölftel der Mitglieder sind Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten.
- Zwei Zwölftel kommen aus außerschulischen Einrichtungen, die an der beruflichen Bildung beteiligt sind.
Aufgaben des Schulvorstands
Der Schulvorstand hat eine zentrale Rolle in der Schulentwicklung und der Sicherung der Qualität der schulischen Arbeit. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören unter anderem:
- die Entscheidung über den Haushaltsplan und die Verwendung der Mittel,
- die Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Schulpartnerschaften,
- die Gestaltung des Stundenplans,
- die Festlegung von Grundsätzen für Projektwochen sowie für Werbung und Sponsoring an der Schule,
- die jährliche Überprüfung der schulischen Arbeit.
Der Schulvorstand trägt somit maßgeblich dazu bei, die Qualität der Bildung an der Schule weiterzuentwickeln.
Ansprechpartner in der Schule
Ansprechpartner: Herr Martin Henke
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Der Beirat
Der Beirat
Der Beirat an niedersächsischen berufsbildenden Schulen dient als beratendes Gremium und unterstützt die Schulen bei der Weiterentwicklung ihrer Bildungsangebote. Er setzt sich aus Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Kammern, der Hochschulen sowie der Schulträger zusammen und bietet eine Plattform für den Austausch zwischen Schule und Berufsleben.
Die Aufgaben des Beirats umfassen unter anderem die Beratung bei der Einführung neuer Ausbildungsinhalte, die Unterstützung bei der Anpassung der Lehrpläne an aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt sowie die Förderung von Kooperationen zwischen Schulen und Betrieben. Der Beirat trägt somit dazu bei, die Berufsbildung praxisnah und zukunftsorientiert zu gestalten.
In regelmäßigen Sitzungen tauschen sich die Mitglieder des Beirats über aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen im Bildungsbereich aus. Durch ihre Expertise und ihre Nähe zur Praxis leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Sicherstellung einer hochwertigen und bedarfsgerechten Ausbildung junger Menschen in Niedersachsen.
Ansprechpartner in der Schule
Ansprechpartner: Herr Martin Henke
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Die Elternvertretung
Die Elternvertretung
Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern an Schulen in Niedersachsen
Eltern und Schulen arbeiten im Bildungsprozess eng zusammen und verstehen sich als Partner. Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) bietet Eltern verschiedene Möglichkeiten, aktiv am Schulleben mitzuwirken:
Klassenelternschaft Alle Erziehungsberechtigten einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Aus ihrer Mitte werden eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender sowie Vertreterinnen oder Vertreter für die Klassenkonferenz und deren Ausschüsse gewählt. Diese laden zu Elternabenden ein und vertreten die Interessen der Eltern in wichtigen schulischen Gremien. Die Aufgaben der Klassenelternschaften sind in § 96 NSchG geregelt.
Schulelternrat Die Vorsitzenden der einzelnen Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Dieser hat weitreichende Informations- und Mitwirkungsrechte an der Schule. Der Schulelternrat wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie deren Stellvertretung. Außerdem stellt der Schulelternrat Vertreterinnen und Vertreter für die Gesamtkonferenz, Teilkonferenzen, den Schulvorstand und weitere Ausschüsse.
Darüber hinaus haben Eltern die Möglichkeit, aktiv in verschiedenen schulischen Gremien wie dem Schulvorstand, der Gesamtkonferenz, Fach- und Klassenkonferenzen sowie in Ausschüssen mitzuwirken. Auf diese Weise tragen sie zur Gestaltung des Schullebens bei.
Quellen: Landeselternrat Niedersachsen, Niedersächsische Landesschulbehörde
Ansprechpartner in der Schule
Ansprechpartner: Herr Martin Henke
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Die Schülervertretung
Die Schülervertretung
Aufgaben der Schülervertretung an niedersächsischen Schulen
Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, sich aktiv an der Gestaltung ihrer Schule zu beteiligen. Dies geschieht in verschiedenen Gremien, wie dem Schülerrat und dem Schulvorstand.
Auf Klassenebene erfolgt die Mitwirkung durch die Klassenschülerschaft und die gewählten Klassensprecherinnen und Klassensprecher (§ 73 NSchG). Auf Schulebene sind es der Schülerrat (§ 74 NSchG) und die Schülersprecherinnen und Schülersprecher, die die Interessen der Schülerinnen und Schüler vertreten.
Die Schülervertretungen können alle schulischen Themen diskutieren. Vor wichtigen Entscheidungen der Schulleitung, des Schulvorstands oder von Konferenzen – insbesondere zu Fragen der Schulorganisation und der Leistungsbewertung – müssen sie angehört werden. Zudem haben sie das Recht, von der Schulleitung und den Lehrkräften die Informationen zu erhalten, die sie für ihre Arbeit benötigen (§ 80 NSchG).
Wichtig zu beachten ist, dass die Mitwirkung der Schülervertretungen kein Mitbestimmungsrecht beinhaltet. Sie können ihre Meinung äußern und werden angehört, die Entscheidungen treffen jedoch andere Gremien, in denen die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler ebenfalls beteiligt sind.
Die Arbeit der Schülervertretungen erfolgt unabhängig. Die Schulleitung und die Schulbehörden unterstützen sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, dürfen jedoch nicht in ihre Arbeit eingreifen. Beispielsweise dürfen Briefe, die an den Schülerrat gerichtet sind, nicht von der Schulleitung geöffnet oder kontrolliert werden.
Ansprechpartner in der Schule
Vertrauenslehrer: Herr Vitali Wolf
Schulleiter: Herr Martin Henke -
Der Personalrat
auf dem Bild von links:
- Stefan Uphaus (Elektrotechnik, Mathematik)
- Laura Henkenborg (Deutsch, Englisch)
- Lutz Herr (Fahrzeugtechnik, Politik)
- Boris Lange (Metalltechnik)
- es fehlt: Heike Krone (Wirtschaft, Religion)