Skip to main content
Detailansicht
Detailansicht

Laptop ausleihen - kein geeignetes Endgerät für das Lernen zu Hause?

Schülerinnen und Schülern, die über kein geeignetes Endgerät für das Lernen zu Hause verfügen und einen besonderen Bedarf nachweisen, können zur Herstellung der Chancengerechtigkeit ein mobiles Endgerät entleihen. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Geräte ist begrenzt. Zur Entleihe berechtigt sind vorrangig Schüler*innen der Vollzeitbildungsgänge TG, BFS und BES, die von der entgeltlichen Ausleihe der Lernmittel befreit sind. Bei der Verteilung der Geräte werden außerdem die Kriterien, die im Formular "Beantragung der Leihe eines mobilen Endgeräts" genannt sind, berücksichtigt. Einen Anspruch auf die Ausleihe eines Endgerätes gibt es nicht.

Weitere Informationen finden Sie hier

 

Hintergrund:

Die Bundesregierung und die Länder haben am 30. April 2020 beschlossen haben, 500 Mio. Euro für die Anschaffung digitaler Endgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler bereitzustellen. Der Landkreis Osnabrück hat als Schulträger der BBS Brinkstraße aus diesen Mitteln ein Budget für die Beschaffung von mobilen Endgeräten zur Verfügung gestellt.

zurück